Landgraf Georg I. von Hessen und bei Rhein.

Am 10. September des Jahres 1547 wurde Georg als Sohn von Philipp I. von Hessen und seiner Gemahlin Christine von Sachsen geboren. Als sein Vater verstarb wurde gemäß seines Testamentarischen Willens seine Herrschaft unter seinen vier Söhnen aufgeteilt.

Wilhelm IV. erhielt Hessen-Kassel, damit den größten Teil der Herrschaft. Sein Bruder Ludwig IV. erhielt Hessen-Marburg – was immerhin auch noch ein Viertel ausmachte. HessenRheinfels fiel an Philipp II. und letztlich Hessen-Darmstadt an Georg I. was gerade einmal etwa ein Achtel der früheren Herrschaft seines Vaters ausmachte.

Mit gerade einmal 19 Jahren übernahm er am 15. Juli des Jahres 1567 die Regentschaft über die ehemalige Obergrafschaft Katzenelnbogen. Damit man die verschiedenen Hessischen Familienlinien nun besser unterscheiden konnte erhielt die von Georg die Zusatzbezeichnung „Hessen-Darmstadt“. In der Familie selbst spielte diese Titulierung wohl eher eine nebensächliche Rolle und die Mitglieder nannten sich „von Hessen“.

Nun war es an der Zeit aus der kleinen Stadt Darmstadt eine wirkliche Residenz einer Landrafschaft zu machen, was etliche Bauvorhaben nach sich zog. Man musste ja Repräsentieren als neuer Landgraf. Es wurde also das Schloss in Darmstadt erweitert, in Kranichstein ein Jagdschloss errichtet (Jagdschloss Kranichstein).

So ein Regent muss natürlich auch dafür Sorge tragen einen Nachfolger zu haben, also musste natürlich eine Frau her – salopp formuliert. Doch dazu benötigte man auch einen entsprechenden Witwensitz, welcher in der Herrschaft Hessen-Darmstadt in einer passenden Form nicht vorhanden war. So beauftragte der junge Regent seinen Baumeister Jakob Kesselhuth bereits um 1570 damit, weit abseits der Stadt, in dem kleinen Ort Lichtenberg ein Schloss zu errichten.

Der Standort war bereits seit dem Mittelalter bebaut mit einer Burganlage, später erfolgte der Ausbau zur Landesfestung und dort sollte das neue Schloss im Stil des Renaissance als Witwensitz errichtet werden – was dann auch geschah.

Noch bevor das Schloss fertig gestellt war heiratete der Landgraf Magdalena Gräfin zur Lippe und zwar am 17. August des Jahres 1572. Schon bald darauf wurde der Erbprinz geboren, Philipp Wilhelm, der jedoch leider gleich verstarb. Bereits ein Jahr später war die Prinzessin wieder Schwanger. Ludwig V. folgte später seinem Vater als Landgraf von Hessen-Darmstadt nach.

Landgraf Georg I. war ein sehr eifriger Mann und sehr bestrebt seine Herrschaft voran zu bringen. Um in seiner Herrschaft die neue lutherische Lehre besser durchsetzen zu können führte er einen nahezu flächendeckenden Schulunterricht ein – für damalige Verhältnisse eine große Leistung. Allerdings hatte der gute Georg auch seine Nachteile, seine sehr frommen Ansichten führten in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt während seiner Regentschaft immerhin auf mindestens 37 Hinrichtungen wegen Hexerei..

Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt verstarb am 7. Februar 1596, er ist in der Stadtkirche in Darmstadt bestattet.

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