„Das Leben in der Dorfgemeinschaft in früherer Zeit…“
Im Rahmen der Fischbachtal-
Die Menschen auf dem Land im 18. Jahrhundert waren noch stark geprägt von den Lebensweisen ihrer Vorfahren und so ähnelte sich auch deren “Welt”. Fast alles was die Menschen auf dem Land damals zum Leben benötigten gewannen sie in der dörflichen Gemeinschaft egal ob es sich um Lebensmittel handelte oder um Gebrauchswaren und auch Kleidung.
Das Gebiet des heutigen Fischbachtals unterstand im 18. Jahrhundert der Landgrafschaft Hessen-
Über das Gebiet der Landgrafschaft Hessen-
Der Vorsteher des Amtes wurde Amtmann genannt. Er sprach unter anderem Recht bei Streitigkeiten von Gemeinden unter-
Unterstützt wurde er vom Rentmeister (den man auch Keller nannte) welcher eine Art Steuerbeamter war, sowie vom Zentgrafen der für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verantwortlich zeigte –
Höchster Mann in einer Gemeinde –wohlhabenden Familien entstammten dürfte dies nur Nebensache gewesen sein. (Noch heute kennt man die Bezeichnung “Scholzenhof” für den Hof auf dem einmal der Schultheiß lebte –
Die Gemeinde darf man sich für das 18. Jahrhundert nicht vorstellen wie unsere heutige Gemeinde Fischbachtal. In der damaligen Zeit war die Landgemeinde noch eine auf sich und ihre Aufgaben beschränkte Körperschaft die weitestgehend unter eigenem Recht stand. Der direkte Einfluss der Herrschaften bestand oft nur darin den Schultheißen zu ernennen. Leben und Miteinander im Dorf, in der Gemeinde, regelte die jeweilige Dorfordnung (welche auch als Haingerichtsordnung bekannt wurde).
Die Dorfgemeinschaft bestand aus Gemeinsleuten (welche besondere Verantwortungen und Pflichte aber auch besondere Rechte bei der Nutzung des Gemeindeeigentums hatten), Beisassen (die ein jährliches Beisassen Geld zahlten und deren Rechte eher beschränkt waren, sie besaßen unter anderem kein Mitbestimmungsrecht bei Gemeindeversammlungen und durften die Gemeindeallmende nur gegen Zahlung benutzen), Knechte, Mägde und Hirten (diese hatten im Rahmen der Gemeinde weder Rechte noch Pflichten).
Die Führung der Gemeinde oblag dem Bürgermeister welche meist jährlich wechselten wobei der Bürgermeister nicht die gleiche Person darstellt wie der Schultheiß welcher ja von der Herrschaft ernannt wurde während der Bürgermeister aus der Gemeinde gewählt wurde. Daneben gab es in der Gemeinde noch Gerichtsschöffen und die Feldgeschworenen. Hinzu kamen noch bezahlte Personen die im Dienst der Gemeinde standen wie zB die Glöckner, die Viehhirten und Bachknechte usw.
Die Organe der Selbstverwaltung der Gemeinde waren das Dorfgericht unter Vorsitz des Schultheißen und der Gerichsschöffen (hier wurde das Strafmaß für Vergehen gegen die Dorfordnung verkündet) und des Weiteren die Gemeindeversammlung –
In der Gemeinde herrschte damals noch die Dreifelderwirtschaft vor welche mit einem Flurzwang verbunden war so dass sich alle Landwirte daran halten mussten. Das System der Dreifelderwirtschaft besagte das es drei Fluren gab in welchem in einem Sommergetreide in dem anderen Wintergetreide angebaut werden musste während das dritte brachlag –
Neben den Äckern gab es noch Wiesen die der Gewinnung von Heu und Grummet (2. Schnitt) dienten. Viele Weiden gehörten damals noch zur Allmende –
Im Gegensatz zu heute benötigten die Menschen zur damaligen Zeit den Wald für ihr tägliches Leben und Wirken, er lieferte Brennholz, Werkmaterial für Werk-
Die meisten Menschen im Dorf hatten nebenbei eine kleine Landwirtschaft, die großen Bauern besaßen meist ein paar Kühe und Zugochsen und die nicht ganz so wohlhabenden hatten Schafe oder Ziegen sowie Schweine und Hühner. Neben den kleinen Feldern hatte nahezu jeder Haushalt einen kleinen Pflanzgarten für wichtige Kräuter, Gemüse usw.
Die Bevölkerung lebte zumeist in Häusern der Fachwerkbauweise. Hier muss man zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen unterscheiden. Die größeren Bauern lebten zumeist in Gehöften, sie hatten neben dem Wohnhaus noch diverse Nebengebäude –
In den oft beengten Verhältnissen dieser Häuser hatten die Familien sehr viele Kinder, 10 und mehr waren keine Seltenheiten wobei allerdings auch deren Sterblichkeitsrate höher ausfiel als heute. Die Kinder wurden in die dörfliche Gemeinschaft hineingeboren und nahmen zumeist den Rang der Eltern ein. Eine klassische Kastengesellschaft wenn man so will. Meist lernten die Kinder denselben Beruf wie ihre Väter und schon früh mussten sie den Eltern zu Hause zur Hand gehen. Die Kindheit endete mit 14 Jahren und danach blieben nur die wenigsten Kinder zu Hause. Handwerker schlossen für ihre Kinder Lehrverträge ab –
Eine solide materielle Grundlage für eine erfolgreiche Ehe konnte in dieser Zeit nur der Besitz von großen Ländereien einer Mühle oder einem guten Handwerk wie Wagner oder Schmied sein. Die Familien im Besitz solcher Güter achteten meist genau darauf dass ihre Kinder in gleichbegüterte Familien einheirateten.
Die typische Schichtung eines Dorfes zu jener Zeit sah in etwa so aus:
Als Überschicht galten Grossbauern, Müller und einige Handwerksmeister (wie ZB Wagner, Schmiede). Die Mittelschicht bestand aus Familien mit zu wenig Land um davon leben zu können, meist übten die Väter ein Handwerk nebenbei aus. Die Unterschicht waren zumeist landlose Handwerker und Tagelöhner sowie Hirten.
Das Ortsgericht wurde meist von der Oberschicht gestellt und alle wichtigen Aufgaben in der Gemeinde, vor allen Dingen solche die Spesen einbrachten, teilte man unter sich im Allgemeinen auf.
Ein Dorf war, wie schon erwähnt, eine autarke kleine Welt für sich, hier wurde alles produziert was die Gemeinschaft benötigte. Es gab Landwirte, Weber, Bäcker, Jäger, alle Arten von Handwerkern (wie Schuster, Nagelschmiede usw.), Wirte und auch meist einen Heilgehilfen. Die größte Maschine die ein Dorf zu dieser Zeit hatte war eine Mühle. Müller waren meist wohlhabende Leute welche nebenbei oft auch noch die Schreinerei erlernt hatten was ihnen ermöglichte kleinere Reparaturen selbstständig zu beheben.
Wenn Sie mehr über die Wohn-